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Umgestaltung der Wallaustraße inklusive Emausweg

Die Aufwertung des Straßenraums Wallaustraße durch das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzeptes im Regionalfenster Mainz-Neustadt. Ziel ist es, zwischen dem zukünftigen neuen Quartiersplatz und den vorgesehenen Wohnungsneubauten im Gebiet des Bebauungsplanes "Neuer Quartiersplatz – N87" einen harmonischen und fließenden Übergang zu erreichen.

Die Umgestaltung der Wallaustraße ist, zusammen mit dem Emausweg, ein priorisiertes Projekt des Städtebauförderprogramms der Sozialen Stadt, in Zuge des fortgeschriebenen Integrierten Entwicklungskonzeptes Neustadt vom Juli 2015.

Ausgangssituation

Die Wallaustraße durchquert die Mainzer Neustadt in ihrer gesamten Länge vom Kaiser-Karl-Ring im Norden bis zum 117er Ehrenhof im Süden und ist eine Straße, die vorwiegend durch Anlieger genutzt wird. Auch zukünftig soll sie als Andienungsstraße für die angrenzenden Wohnbebauungen dienen.

Das Gebiet um die Wallaustraße wird sich erheblich – auch bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neuer Quartiersplatz – N87"- verändern. Neben einem neuen Quartiersplatz entstehen neue Wohngebäude mit mittelfristig bis zu 500 Wohneinheiten und Geschäfte rund um den zukünftigen Platz.

Heute zeigt die Wallaustraße eine mangelhafte Querschnittsgestaltung. Historisch bedingt verändert sich das Straßenbild im Laufe seiner Süd-Nord-Ausdehnung und zeigt, gerade im nördlichen Abschnitt, gravierende Defizite auf. Es besteht wenig bis gar kein gesicherter Raum für Fußgänger, die Fahrbahnoberfläche ist beschädigt und die Aufenthaltsqualität ist mangelhaft. Verbindungen zum zukünftigen Neubaugebiet "Zoll- und Binnenhafen" und zum Rhein, einem Naherholungsraum, bestehen nicht.

Im Zuge der benachbarten geplanten Neugestaltung eines Quartiersplatzes und einhergehender Hochbaumaßnahmen im Planungsgebiet "Neuer Quartiersplatz -N 87" zwischen Wallaustraße, Sömmerringstraße, Kaiser-Karl-Ring und Goethestraße ist eine Anpassung des Verkehrsraumes sowohl im Bereich der Leitungstrassen als auch in der Oberflächengestaltung unausweichlich. So ist Ziel der Planung eine Umgestaltung und Aufwertung des Straßenraums, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Es soll ein harmonischer und fließender Übergang zwischen dem zukünftigen Quartiersplatz, den Gebäudeneubauten und dem Straßenraum entstehen. Neben der konzeptionellen und optischen Einbindung zum entstehenden Quartiersplatz spielen sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Freiraumplanung eine wichtige Rolle in diesem Bereich. Der Straßenquerschnitt soll dem zukünftigen Bedarf und Verkehrsaufkommen angepasst werden und soll sich an dem stadtteiltypischen Straßenquerschnitt orientieren, da angesichts der vielen hinzukommenden Wohneinheiten auch die Leistungsfähigkeit der Wallaustraße angepasst und vorhandene Engpässe beseitigt werden.

Im Zuge der Bestandsermittlung ergab sich die städtebauliche Notwendigkeit zur Einbeziehung der Straße Emausweg in die Maßnahme "Umgestaltung Wallaustraße". Die Erweiterung um den Emausweg wurde aufgrund der städtebaulichen Entwicklung an der Ecke Wallaustraße / Emausweg, der notwendigen Verkehrssicherung zur bestehenden Kindertagesstätte Emausweg und zur Einbindung der allgemeinen Aufwertung in das neu entstehende Quartier hinzugenommen.

Chronologie und Ausblick

Aug. 18

Entscheidung über den Nichtausbau Lahnstraße

Juni 18 Ergebnis baufachliche Prüfung
01.06.18

Rechtskräftig Bebauungsplan "Neuer Quartiersplatz (N 87)"

19.04.18

Verkehrsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Ortsbeirat Neustadt, Leistungsphase 5 HOAI

26.09.17 Verkehrsausschuss, Leistungsphase 3 HOAI
20.09.17 Ortsbeirat Neustadt, Leistungsphase 3 HOAI
17.08.17 Bürgerinformationsveranstaltung
27.06.17 Verkehrsausschuss, Leistungsphase 2 HOAI
21.06.17 Ortsbeirat Neustadt, Leistungsphase 2 HOAI
April 13 Planungswerkstatt für das Quartier

Planungsstand

Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zur Neugestaltung wurde dem Ortsbeirat Neustadt, dem Jugendhilfeausschuss und dem Verkehrsausschuss am 19.04.2018 vorgestellt. Die Darstellungen des planenden Büros Dillig Ingenieure GmbH stehen hier als Download bereit.

Im Anschluss wurde die Planung zur baufachlichen Prüfung beim Fördergeber eingereicht.

Die Ergebnisse der baufachlichen Prüfung ergaben, dass die Lahnstraße nicht förderfähig ist. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Stadt Mainz beschlossen, die Lahnstraße nicht im Zuge des Ausbaus der Wallaustraße zu realisieren.