Projektförderung
Neben der institutionellen Förderung von Kultureinrichtungen und -initiativen umfasst der Kulturhaushalt der Landeshauptstadt auch Mittel, mit denen Einzelprojekte nicht-institutionell gebundener oder privater Kulturschaffender unterstützt werden. Diese Projektfördermittel können beim Kulturdezernat beantragt werden. Sie werden anhand der eingegangenen Förderanträge unter Berücksichtigung einer möglichst großen inhaltlichen Vielfalt vergeben.
Die Höhe der für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel ist abhängig von den Auflagen des jeweiligen Doppelhaushalts und kann daher zwischen einzelnen Kalenderjahren variieren. Das Kulturdezernat hat diesen Ansatz, im Rahmen seiner Möglichkeiten, laufend erhöht.
Geförderte Projekte
- 2013: 21 Projekte mit 17.850 Euro
- 2014: 19 Projekte mit 19.400 Euro
- 2015: 31 Projekte mit 26.300 Euro
- 2016: 21 Projekte mit 30.000 Euro
- 2017: 29 Projekte mit 30.500 Euro
- 2018: 22 Projekte mit 30.500 Euro
- 2019: 34 Projekte mit 37.800 Euro
- 2020: 25 Projekte mit 30.750 Euro
- 2021: 14 Projekte mit 49.000 Euro
- 2022: 24 Projekte mit 88.930 Euro
- 2023: 40 Projekte mit 126.950 Euro
- 2024: 49 Projekte mit 140.585 Euro
Covid 19-Pandemie
Um die unmittelbaren ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie für Kulturschaffende zumindest teilweise aufzufangen und gleichzeitig kulturelle Angebote auch in der Pandemie zu ermöglichen, hat die Landeshauptstadt Mainz auch für die Kultur Hilfspakete ins Leben gerufen. Das Mainzer Kulturdezernat hat Kulturschaffende und Institutionen auf dieser Grundlage zusätzlich zu den regulären Fördermöglichkeiten unterstützt: im Jahr 2020 mit 165.285 Euro, im Jahr 2021 mit 121.485 Euro und im Jahr 2022 mit 108.650 Euro.
Antrag auf Projektförderung
Kulturschaffende aus Mainz, die Projekte in der Landeshauptstadt planen und umsetzen, können beim Amt für Kultur und Bibliotheken formlos einen Antrag auf Projektförderung per E-Mail einreichen. Der Antrag muss eine inhaltlich-thematische Darstellung des Projekts unter Angabe des Bezugs zur Landeshauptstadt Mainz umfassen, sowie einen vollständigen Kostenplan (Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben, inklusive Fehlbedarf, Eigenanteil, sowie Angaben zu Fördermitteln externer Sponsoren) und sollte generell so frühzeitig wie möglich vorliegen. Kurzfristige Anträge können gegebenenfalls berücksichtigt werden, wenn sie spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
Für Rückfragen zur Antragsstellung und zur Abstimmung einzelner Details können sich Veranstalter:innen und Initiator:innen an die Kulturabteilung des Amts für Kultur und Bibliotheken wenden:
E-Mail: kulturfoerferungstadt.mainzde
Telefon: +49 6131 12-3655.