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Blumenfeld am Leichhof
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Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen

Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in § 4 geregelt. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.

Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Überwiegend besondere private Interessen sind zum Beispiel Volksfeste, Hochzeiten, runde Geburtstage oder ähnliches.

Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann beim Grün- und Umweltamt gestellt werden. Großveranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bearbeitet. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind in der Regel einen Monat vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Das entsprechende Formular für die Antragstellung erhalten Sie beim Grün- und Umweltamt.

Adresse

Frau Stefanie Dietz
private Lärmbeschwerden, Bußgelder nach dem LImSchG, Ausnahmegenehmigungen
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2034
E-Mail
Stefanie.Dietzstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660