Gemeindeorgane
Stadtrat
Zusammensetzung
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern 60 Ratsmitglieder.
Aufgaben
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidung über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden.
Fraktionen
Ausschüsse
Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z. B. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Bau- und Sanierungsausschuss, Jugendhilfeausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt.
Aufgabe der Ausschüsse
Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Der Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden zur Gliederung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wird zu Beginn der Ausschusssitzungen jeweils beschlossen.
Organisationen
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2126
- Telefax
- +49 6131 12-2137
- verena.koebelstadt.mainzde
