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Stadtratsfraktionen und Ratsinformationssystem

Zusammensetzung des Stadtrates

Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern 60 Ratsmitglieder.

Der Stadtrat setzt sich seit der Kommunalwahl am 09.06.2024 wie folgt zusammen:

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: 15 Ratsmitglieder    
CDU: 14 Ratsmitglieder
SPD: 12 Ratsmitglieder
DIE LINKE.: 4 Ratsmitglieder
AfD: 4 Ratsmitglieder
FDP: 3 Ratsmitglieder
Volt: 3 Ratsmitglieder
ÖDP: 2 Ratsmitglieder
Freie Wähler: 2 Ratsmitglieder
Die Partei: 1 Ratsmitglied

Fraktionen

Die Mitglieder des Stadtrates haben sich zu den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE., AfD, FDP, VOLT, ÖDP, Freie Wähler zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss nach § 30a Abs. 1 GemO aus mindestens zwei Mitgliedern des Rates bestehen.

Aufgaben des Stadtrates

Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidung über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden (§ 32 Abs. 2 GemO).

Ehrenkodex

Der Stadtrat hat einen Ehrenkodex für die Mandatsausübung und die Arbeit in stadtnahen Unternehmen beschlossen. Der Kodex umfasst insgesamt acht Grundsätze für die Tätigkeit in den jeweiligen Gremien, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten.

Ausschüsse

Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z. B. Finanz-, Bau-, Sozialausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt.

Aufgabe der Ausschüsse

Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Der Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden zur Gliederung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wird zu Beginn der Ausschusssitzungen jeweils beschlossen.

Ältestenrat

Zusammensetzung:
Mitglieder des Ältestenrates sind der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen oder Sprecher der Stadtratsfraktionen bzw. deren Vertreterinnen oder Vertreter. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.

Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates:
Herbeiführung einer Verständigung bei wichtigen und schwierigen Aufgaben des Stadtrates sowie bei der Behandlung von Sachfragen besonderer Art.

Geschäftsführung des Stadtrates und des Ältestenrates:

Adresse

Frau Verena Köbel
Sachgebietsleitung, Kommunaler Sitzungsdienst
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2126
Telefax
+49 6131 12-2137
E-Mail
Verena.Koebelstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Die Grafik spiegelt das Ergebnis der bei der Kommunalwahl vom 09.06.2024 auf die Parteien entfallenen Sitze wider und bezieht sich nicht auf die gebildeten Fraktionen. Landeshauptstadt Mainz
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