Ihr Besuch im Stadtarchiv
Bitte melden Sie sich vor einem Besuch im Stadtarchiv unter der Rufnummer 06131 12-2526 an. Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Lesesaal begrüßen zu dürfen.
Gebührenverzeichnis des Stadtarchivs Mainz
Datenschutz
Das Archivgut unterliegt einer Sperrfrist von 30 Jahren nach Entstehen der Akten. Bei personenbezogenem Schriftgut darf es erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person, oder, wenn das Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, erst 100 Jahre nach der Geburt des Betroffenen benutzt werden. Wenn weder das Jahr der Geburt noch das Jahr des Todes des Betroffenen bekannt ist, gilt eine Frist von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen (LArchG §3). In bestimmten Fällen kann die Sperrfrist auf Antrag verkürzt werden.